26/5/21
Replik auf:
Nau.ch
Nau look at this!

Nau, BLICK und SDA

Das Online-News Portal Nau.ch hat ebenfalls mehrere Beiträge zu Brians Gerichtsprozess publiziert. Über Nau.ch werden problematische, skandalisierende und reduzierende Deutungsmuster bzgl. Brian und seiner Gerichtsprozess verbreitet.

Irreführender Titel

Sucht jemensch nach Artikeln zu Brian, verspricht vor allem sein Synonym «Carlos» Erfolg. Die aktuellen Artikel werden oben angezeigt. Ein Artikel ist mit «Brian Keller schwänzt Prozess vor dem Zürcher Obergericht» betitelt. Eine klar click-bait artige, irreführende, nicht dem Sachverhalt entsprechende Betitelung, die Brian Keller schon zu Beginn als unbelehrbaren, unkooperativen Straftäter darstellt.

Der Klick auf den Titel führt zum eigentlichen Artikel. Dort ist der Titel aber abgeändert worden: Der Artikel heisst hier: «Zürcher Obergericht: Brian K. erscheint nicht am Prozess». Diese Betitelung rückt zwar näher an den tatsächlichen Sachverhalt, impliziert aber dennoch eine Form der ungerechtfertigten Verweigerung gegenüber rechtlichen Prozessen seitens Brian Keller.

Fragliche Quellenlage bei fast identischen Beiträgen von Nau.ch und BLICK

Ein zweiter Artikel von Nau.ch fällt nicht nur durch problematische Inhalte auf. Der Inhalt dieses Artikels ist praktisch identisch mit dem des BLICK Beitrags. Bei beiden Artikeln wird auf die SDA (Keynote Schweizerische Depeschenagentur) als (Teil-)Quelle hingewiesen. Beim Blick Artikel wird zusätzlich ein Autor:innen-Kürzel angegeben, was beim nau.ch Artikel nicht ersichtlich ist.

Dieser Umstand wirft u.a.eine zentrale, kritische Frage auf:

Welche Instanz (SDA oder Journalist:innen der jeweiligen Medienorganisationen) ist für diese spezifische Darstellung bzw. für diese spezifische Wort- wie auch Framing-Wahl zuständig resp. verantwortlich?

Eine klare Quellendeklaration ist nicht nur eine Frage der gesellschaftsrelevanten, journalistischen Qualität. Um nachvollziehen zu können, von welchen öffentlichkeits-relevanten Akteuren welche Deutungsmuster gesponsert und/oder verbreitet werden, müssen Text- resp. Sprecher-Quellen deutlich zuschreibbar sein.

Dass dieser spezifische, sehr problematische Text in zweierlei Medienorganisationen mit ungleicher Quellenlage vorkommt, sollte als Zeichen der Vorsicht und Achtsamkeit gegenüber der Verbreitung von Frames zum Fall Brian Keller gedeutet werden. Dies ist ein Beispiel der unkritischen, undifferenzierten und unkommentierten medialen Konstruktion und Reproduktion von Brian Keller als gefährlicher und renitenter Straftäter.